Sachverständige Gutachter im Tischler- und Schreinerhandwerk
  • STARTSEITE
  • FÜR BAUHERREN
    • Was ist ein ...
    • Aufgaben
    • Schlichten
    • Mediation
  • WEITERBILDUNG
    • Weiterbildung
    • Bestellung und Vereidigung
    • Ausrüstung
    • Links + Downloads
  • SACHVERSTÄNDIGE SUCHEN
  • Datenschutz
  • Was ist ein ...
  • Aufgaben
    • Gutachten
    • Fertigstellungs-anzeigen
  • Schlichten
  • Mediation

Fertigstellungsanzeige

Nach VOB (Vergabe- und Vertragsleistung für Bauleistungen Teil B) § 12 Absatz 4 kann die Abnahme verlangt werden.

Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen zuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. In die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen des Auftragnehmers. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.

Lesen Sie auch:

Öffnet internen Link im aktuellen FensterAbnahme, Gewährleistung, Garantie

Öffnet internen Link im aktuellen FensterSuche eines Sachverständigen in Ihrer Nähe

 

©2025 Tischler Schreiner Sachverständige Deutschland
 Login | Kontakt | Impressum | Datenschutz | Sitemap